Protokoll
Mitgliederversammlung des F.C. Junkersdorf 1946 e.V, am 05.05.2022
Gemeindesaal der Ev. Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Junkersdorf,
Birkenallee 20,
50858 Köln-Junkersdorf
Beginn: 19.00 Uhr
TOP 1 – Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Vorsitzender Thomas Bartel begrüßt die anwesenden Mitglieder. Er weist darauf hin, dass in
der Mitgliederversammlung die Geschäftsjahre 2019/20 und 2020/21 behandelt werden. Die
Einladung an die Mitglieder ist form- und fristgerecht erfolgt. Es sind 16 Vereinsmitglieder
anwesend; von weiteren 4 Vereinsmitgliedern werden Vollmachten vorgelegt. Somit sind 20
Mitglieder stimmberechtigt.
Nach §13, Ziff. 2 der Satzung ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig, wenn
mindestens ein Viertel der Mitglieder anwesend ist. Da dies nicht der Fall ist, stellt die
Versammlung entsprechend der Regelung in der Satzung die Beschlussfähigkeit unter den
stimmberechtigten Vereinsmitgliedern mit Einstimmigkeit her.
TOP 2 – Vorstellung fristgerecht eingegangener Anträge
Es wurden fristgerecht zwei Anträge auf Satzungsänderung betreffend §12 und § 13
eingereicht (die Anträge sind dem Protokoll unten als Anlage 1 beigefügt).
TOP 3 – Geschäftsbericht des Vorstandes
Vorsitzender Bartel händigt Bilanzen zu den Geschäftsjahren 2019/20 und 2020/21 aus
sowie Kontenübersichten zu den Ergebnissen in den einzelnen Abteilungen.
Die Mitgliederzahlen haben sich nach Rückgängen in der Coronazeit im Jahr 2021 wieder
auf das Niveau der Vorcoronazeit stabilisiert.
Zum 30.06.2021 stellte sich das Vereinsergebnis mit 36.800,00 € positiv dar.
TOP 4 – Bericht des Kassenprüfers
Der schriftliche Kassenbericht der Kassenprüfers Peter Peters und Florian Beckmann lagen zur Mitgliederversammlung nicht vor. Er ist dem Protokoll nachträglich beigefügt (Anlage 2).
TOP 5 – Entlastung des Vorstandes
Auf Antrag aus der Mitgliederrunde wird der Vorstand für seine Tätigkeit in den
Geschäftsjahren 2019/20 und 2020/21 einstimmig und en bloc entlastet. Dem Vorstand wird
für die geleistete Arbeit gedankt.
TOP 6 – Behandlung der Anträge
Die Mitgliederversammlung hat sich nach §11 der Satzung darauf verständigt, dass keine
kostenpflichtigen und notariellen Änderungen in der Satzung vorgenommen werden sollen.
Wie in §11, Absatz (2) der Satzung vorgeschlagen, beschließt die Mitgliederversammlung
folgende zwei „Empfehlungen an den Vorstand“:
Zu §12 der Satzung „Die Einberufung der Mitgliederversammlung“
(1) ,,, Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich, per
E-Mail (wo vorhanden) unter Angabe von Ort, Termin und Tagesordnung einberufen“.
Zu §13 der Satzung „Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung“
Aufnahme eines zusätzlichen Absatzes wie folgt:
(6) Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird allen Vereinsmitgliedern mit einer
Frist von vier Wochen durch den Vorstand an die letzte dem Verein bekannte
E-Mail-Adresse zugesendet. Jedes Mitglied, dessen E-Mail-Adresse nicht vorliegt, hat
die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Protokoll auf der Webseite, auf welcher das
Protokoll nach Fertigstellung veröffentlicht wird.
TOP 7 – Neuwahl des Vorstandes
Vorsitzender Bartel erklärt, dass sich die beiden Vorstandsmitglieder T. Bartel und M.
Emmerich für die Position des 1. Vorsitzenden sowie stellvertretenden Vorsitzenden wieder
zur Verfügung stellen würden. Das Amt des Schatzmeisters muss neu besetzt werden, da Dr.
Karl Bartel aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht.
Aus der Mitgliederversammlung werden für eine Neubesetzung des Schatzmeisters folgende
Vereinsmitglieder vorgeschlagen, die sich der Versammlung kurz vorstellen:
1. Günter Grossmann (Abteilung Tischtennis)
2. Felix Deutsch (Abteilung Volleyball)
Nach intensiver Diskussion zieht Felix Deutsch seine Kandidatur zurück.
Die Mitgliederversammlung wählt den neuen Vorstand wie folgt:
1. Vorsitzender: Thomas Bartel 17 Ja-Stimmen/ 3 Enthaltungen
2. Vorsitzender: Martin Emmerich 17 Ja-Stimmen/ 3 Enthaltungen
Schatzmeister: Günter Grossmann 11 Ja-Stimmen/ 9 Enthaltungen
Die gewählten Vorstandsmitglieder nehmen die Wahl an und bedanken sich bei den
Mitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen.
TOP 8 – Neuwahl der Kassenprüfer
Für die Tätigkeit als Kassenprüfer werden vorgeschlagen:
1. Felix Deutsch
2. Florian Beckmann
Beide werden einstimmig, bei 2 Enthaltungen, gewählt und nehmen die Wahl an.
TOP 9 – Verschiedenes
Zur Erweiterung der Trainingszeiten wurden bei der Bezirksverwaltung Köln-Lindenthal in
einem persönlichen Gesprächstermin zusätzliche Hallenzeiten beantragt:
• Neubau Dreifachsporthalle Köln-Weiden, Zusestr., für die Abteilung Volleyball –
avisierte Verfügbarkeit nach den Sommerferien 2022
• Neubau Grundschule Köln-Junkersdorf, Alfons-Nowak-Str., für die Abteilungen
Gymnastik/Kinderturnen und Fußball – avisierte Fertigstellung Sommer 2023
Der Abteilung Tischtennis sollen dann freie Trainingszeiten in der Ildefons-Herwegen
Schule/Junkersdorf zufallen, da dort die Tischtennisplatten bereits untergebracht sind.
Aus der Mitgliederversammlung wird die Bitte geäußert, eine altersbezogene
Mitgliederstruktur der einzelnen Abteilungen an die zuständigen Abteilungsleiter zu
verschicken.
Mitglieder der Abteilung Tischtennis weisen nochmals auf die nicht zufriedenstellenden
Duschmöglichkeiten in der Ildefons-Herwegen Grundschule hin. Auch nach der
durchgeführten Modernisierung ist das Duschen in den vorhandenen beiden Duschen nur
mit lauwarmem bis kaltem Wasser bei sehr geringer Strahlstärke möglich. Gerade bei
Turnieren mit Gastspielern ist das ein unhaltbarer Zustand. Es wird angeregt, den
Hausmeister der Grundschule, ggfs. die Stadt Köln, zuständigkeitshalber anzusprechen.
Der Planungsstand der neuen temporären 4-Felder Beachvolleyballanlage auf der
Bezirkssportanlage Weiden wird vorgestellt. Die Anlage wird voraussichtlich Ende Juli 2022
fertiggestellt werden. Nutzer werden die Volleyballabteilung des FC Junkersdorf (ab den
Nachmittagsstunden), Schüler des Georg Büchner Gymnasiums (im Rahmen des
Schulsports), sowie nach vorgesehener Anerkennung als Landesleistungsstützpunkt
verschiedene Auswahlmannschaften des Westdeutschen Volleyballverbands (WVV) sein.
Eine kommerzielle Nutzung durch Dritte oder von Hobbymannschaften ist nicht vorgesehen.
Vorsitzender Bartel bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern für ihre Anwesenheit und
für die konstruktive Zusammenarbeit der Abteilungen mit dem Vorstand.
Er schließt die Versammlung um 21:50 Uhr.
Köln, den 25.05.2022
Thomas Bartel Susanne Beckmann
(1. Vorsitzender) (Protokollführerin)
Anlage 1 – Ergänzungen zu den bestehenden Tagesordnungspunkten und Anträge
1. Zusätzlicher Tagesordnungspunkt TOP: Antrag auf Satzungsänderung § 12 Die
Einberufung der Mitgliederversammlung
Antrag auf Satzungsänderung der Vereinssatzung in §12 Die Einberufung der
Mitgliederversammlung wie folgt:
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung soll mindestens einmal im Jahr, jedoch bis
spätestens zum 30. September des folgenden Geschäftsjahres, stattinden.
Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei vier Wochen schriflich , perTelefax oder per E-mail unter Angabe von Ort, Termin und Tagesordnung einberufen.
Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag.
Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom
Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Postadresse, Telefax – oder E-Mail-Adresse
gerichtet ist. Sollten nicht alle E-Mails aller Vereinsmitglieder vorliegen, wird die Einladung
ZUSÄTZLICH auf der Vereinswebsite veröffentlicht.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung kann auch durch Veröffentlichung in derVereinszeitung, durch Anschlag am Vereinslokal oder durch Veröffentlichung in üblichenTageszeitungen erfolgen.
(2) Die Tagesordnung soll mindestens enthalten:
a) Geschäftsbericht des Vorstandes
b) Bericht des Schatzmeisters über die Einnahmen und Ausgaben (Kassenbericht)
c) Bericht der Kassenprüfer
d) Entlastung des Vorstandes
e) Neuwahl des Vorstands sowie der Kassenprüfer
(3) Die endgültige Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
Begründung:
Der Antrag wird von Felix Deutsch, stellvertretend für die Herren 3 Volleyballmannschaft eingebracht. Es ist im Sinne der Mannschaft, sich aktiv als Mitglied in das Vereinsgeschehen einzubringen. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Teilnahme an der ordentlichen Mitgliedersitzung. Wir sehen es als vertretbar an, dass eine Frist von vier anstatt zwei Wochen gewahrt wird, damit die einzelnen Vereinsmitglieder eine Teilnahme an der Versammlung rechtzeitig planen können. Darüber hinaus halten wir eine schriftliche
Einladung via Email als angemessener als eine Einladung über einen Websitepost auf der Vereinsseite. Viele aus unserer Mannschaft hat die Einladung über diesen Weg dieses Jahr erst recht kurzfristig erreicht. Deshalb wünschen wir uns in Zukunft eine Einladung via Email. Eine aktuelle Email-Liste aller Vereinsmitglieder lässt sich sicherlich einfach und zeitnah erstellen.
- Zusätzlicher Tagesordnungspunkt TOP: Antrag auf Satzung Ergänzung § 13 Die Einberufung der Mitgliederversammlung
Ergänzung um einen Absatz (6) wie folgt:
(6) Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird allen Vereinsmitgliedern mit einer Frist von vier Wochen durch den Vorstand an die letzte dem Verein bekannte E-Mail-Adresse zugesendet. Jedem Mitglied dessen E-Mail-Adresse nicht vorliegt, wird eine Kopie des Protokolls auf Nachfrage auf einem Kommunikationsweg (bspw. Post, Email, Fax, o.ä.) bereit gestellt.
Begründung
Es sollte jedem Vereinsmitglied die Möglichkeit gegeben werden über die jährlichen Vereinsentwicklungen und über mögliche Beschlüsse informiert zu werden. Deshalb halten wir (Volleyballmannschaft Herren 3) es für sinnvoll, dass jedes Vereinsmitglied ein Protokoll über die Mitgliederversammlungen erhält.
Links zum Protokoll: